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Neues von der KMK

Liebe Kollegen*innen,

angehängt die modifizierten “Handlungsempfehlungen zum Schulsport” für die Jahre 2023 – 2028.

Bezogen auf den Sportunterricht bitte Seite 10ff beachten:

  • Sportunterricht soll von der 1. Jahrgangsstufe bis zum Schulabschluss unterrichtet werden;
  • im Kanon der Unterrichtsfächer ist das Fach Sport gleichwertig;
  • in der Regel wird das Unterrichtsfach Sport dreistündig angeboten;
  • das Unterrichtsfach Sport ist überwiegend versetzungsrelevant.

Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Überarbeitung der Handlungsempfehlungen auf der Ganztagsentwicklung.

Nun bitte ich euch, die Handlungsempfehlungen an Kollegen*innen weiterzugeben und sie auch gegenüber den Schulleitungen in “kritischen” Momenten zu nutzen!

Viel Erfolg!
– Peter Sikora, Geschäftsführer